AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - HumanOptics AG
1. Geltendes Recht
1.1) Für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem
Besteller und HumanOptics AG (reg.:Amtsgericht Fürth; HR 7714)
gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart
ist, ausschließlich deutsches Recht und die nachstehenden
Bedingungen, die in jedem Fall Vorrang vor etwaigen
Einkaufsbedingungen haben, auch wenn wir diesen nicht nochmals
ausdrücklich widersprechen.
1.2) Ist der Kunde Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des
privaten oder öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. In jedem Fall gelten
die Bedingungen
spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als
angenommen.
1.3) Anders lautende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten
lehnt HumanOptics AG hiermit ausdrücklich ab, auch wenn
HumanOptics AG diesen im Einzelfall nicht widersprochen
hat.
1.4) Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) wird
ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
2.1) Alle Angebote, Preise und sonstige Zusagen sind
freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist etwas
anderes ausdrücklich bestimmt.
2.2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
2.3) Die etwaig zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sowie
andere technische Daten sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Urheber- und Verwertungsrechte
3.1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen ohne unsere
vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Zum Angebot gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind,
wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich
zurückzugeben.
3.2) Unterlagen des Bestellers dürfen wir solchen Dritten
zugänglich machen, denen wir zulässigerweise die Belieferung
oder einzelne Teilleistungen übertragen. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden sonst jedweder Art besteht
nicht.
3.3) Wird Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener
Ausführung (nach Zeichnung,
Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und
geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch
die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente,
Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht
verletzt werden.
3.4) Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen
Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben,
freizustellen.
4. Konstruktions- und Formänderungen, sowie
Schutzvorrichtungen
4.1) Im Interesse des technischen und medizinischen
Fortschritts behalten wir uns Konstruktions- und
Formänderungen bis zur Lieferung vor.
4.2) Im Falle fehlender oder mangelhafter Lieferungen ist der
Kunde verpflichtet, binnen zehn Tagen nach Lieferung unter
Bezugnahme auf geltendes deutsches Recht Nachbesserungen zu
verlangen; ansonsten gilt die Ware oder Dienstleistung als vom
Kunden
alleinverantwortlich übernommen bzw. vollständig
akzeptiert.
5. Lieferfristen
5.1) Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus,
den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen.
5.2) Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware unser
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt
ist.
5.3) Ist die
Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten, so
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist von 14 Arbeitstagen
gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.
5.4) Schadensersatzansprüche des Bestellers setzen den durch
von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertretenden
Ablauf der Nachfrist voraus. Sie sind beschränkt auf den Wert
der verspäteten Lieferung.
5.5) Nicht von uns zu vertretende Umstände und
Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich
erschweren bzw. verzögern, befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkung von unseren Lieferpflichten.
5.6) Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder
Liefereinstellung sind - soweit gesetzlich zulässig -
ausgeschlossen.
5.7) Teillieferungen sind zulässig, soweit hierfür ein
wichtiger Grund besteht und diese dem Kunden
zumutbar sind. Teillieferungen an HumanOptics AG andererseits
sind nicht grundsätzlich akzeptiert
und berechtigen zum Rücktritt eines Auftrages.
5.8) Von HumanOptics AG nicht zu vertretende Umstände oder
Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder
unzumutbar erschweren,
befreien HumanOptics AG, auch wenn sie bei einem
Vorlieferanten auftreten, für die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlauf- bzw. Vorlaufzeit von der
Lieferverpflichtung. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
HumanOptics AG von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
6. Preise
6.1) Die Preisberechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden
Preisen. Unsere Preise verstehen sich unverpackt in EURO € ab
Werk Erlangen zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.2) Transportrisikoversicherung und Allgemeinkosten hat der
Besteller zu tragen, soweit nicht anders
ausgewiesen.
6.3) Wird die Bezahlung einer Teillieferung oder -leistung
verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung
ohne Ableitung eines Ausgleichs oder Schadensersatzanspruchs
des Bestellers, nach unserem billigen Ermessen aussetzen.
7. Zahlung
7.1) Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders
vereinbart, im voraus oder spätestens innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen.
7.2) Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten.
Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen
verwendet und dann zur Tilgung der ältesten Rechnung.
7.3) Wird das Nettozahlungsziel überschritten und leistet der
Besteller auch auf Mahnung nicht, so können wir ab Zugang der
1.Mahnung Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank verlangen.
7.4) Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bedarf einer
besonderen Vereinbarung und werden nur unter Vorbehalt ihrer
Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen.
7.5) Die Diskontierungs- und Einziehungskosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
7.6) Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzug bzw. Verzögerung
des Zahlungseingangs geltend zu machen, bleibt unberührt.
7.7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung von HumanOptics AG unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
7.8) Reklamationen unserer Kunden berechtigen nicht zur
Überschreitung der Zahlungstermine.
8. Vorauszahlung und
Sicherheitsleistung
8.1) Erfolgt die Lieferung bzw. Vertragserfüllung, ohne dass
dieses im Vertrag vereinbart wurde, ins Ausland, oder tritt
nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder ergeben sich
subjektiv begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit des Bestellers, sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl auf unsere Lieferungen Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Leistet der Kunde keine von
uns gewünschte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, so sind
wir ohne Schadensersatzanspruch des Kunden zum Rücktritt des
Auftrages ermächtigt.
9. Abnahme
9.1) Wenn der Besteller oder Lieferant nach Ablauf einer ihm
gesetzten angemessenen Nachfrist die
Abnahme bzw. Lieferung verweigert oder vorher ausdrücklich
erklärt, nicht abnehmen zu wollen,
können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn der Abnehmer bzw.
Lieferant eine Zahlung einstellt, das Konkurs- oder
Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird.
9.2) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert,
hat unser Besteller pro Monat ein Prozent der Auftragssumme
ohne Abzüge als Lager- bzw. Vorhaltungskosten zu
bezahlen.
9.3) Beim Nachweis höherer Lagerkosten können wir diese in
voller Höhe verlangen, wobei wir uns zur Aufbewahrung auch
einer Spedition oder eines anderen Dritten bedienen
können.
9.4) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug
oder Lieferung können wir bis zu 25% der Auftragssumme ohne
Abzüge fordern.
10. Transport- und Gefahrenübergang
10.1) Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmen
wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür
verantwortlich zu sein, daß die schnellste oder billigste
Möglichkeit gewählt ist.
10.2) Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Besteller bzw.
Lieferanten über, wenn die Ware unseren Unternehmensgrund
verlässt.
10.3) Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir, auch
bei Auslandsgeschäften, nicht verpflichtet. 10.4) Bei
Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport, hat der
Besteller bzw. Lieferant bei dem Beförderer unverzüglich eine
Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und ist verpflichtet seine
und unsere Rechte zur Reduzierung oder Eliminierung des
Schadens
wahrzunehmen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung
sämtlicher bestehender Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung
gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für
besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.
11.2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung für unsere Saldoforderungen.
11.3) Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum
auch erweitert vorbehalten, im Rahmen des ordentlichen
Geschäftsbetriebes nicht weiter veräußern oder an Dritte aus
jeglichem Grund weitergeben, soweit wir noch keinen
Zahlungseingang verbuchen konnten.
11.4) Er darf Vorbehaltsware auch nicht verpfänden oder zur
Sicherheit übereignen.
11.5) Veräußert der Besteller Ware, an der wir uns das
Eigentum vorbehalten haben, so tritt er schon jetzt, bis zur
Tilgung aller bestehenden Forderungen, die ihm aus der
Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen an
uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.
11.6) Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen
einziehen, es sei denn, dass er sich im Zahlungsverzug
befindet, die Zahlung eingestellt hat, oder dass wir die
Einzugsermächtigung aus gegebenem anderen Anlass widerrufen.
Wir können in diesem Fall verlangen, daß der Besteller die
Abtretung seinen Abnehmern mitteilt oder uns alle Auskünfte
und
Unterlagen gibt, die wir zum Einzug für notwendig erachten und
grundrechtlich erlaubt sind.
11.7) Der Besteller hat uns sofort anzuzeigen, wenn die
Vorbehaltsware oder die uns sonst eingeräumten Rechte von
Dritten gepfändet werden sollten oder sonst eine
Beeinträchtigung unserer Rechte zu befürchten ist.
11.8) Für die Dauer des Eigenvorbehalts hat der Besteller eine
Versicherung in voller Höhe des Bestellwertes abzuschließen,
mit der Maßgabe, daß die Rechte aus dem Vertrag uns als
Verkäufer zustehen.
11.9) Sind bei Exportgeschäften an dem Ort, an dem sich die
Ware nach Lieferung befindet, zur Wirksamkeit des einbehaltenen
Vorbehalts oder der Abtretung bestimmte Maßnahmen erforderlich,
so hat der Besteller uns hierauf hinzuweisen und solche
Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.
11.10) Kommen an dem Ort, an dem sich die Ware nach Lieferung
befindet, Eigentumsvorbehalte und/oder die sonst in diesem AGB
genannten Rechte nicht in Betracht, so hat der Besteller auf
seine Kosten alles Nötige zu tun, um uns die diesen Rechten
ähnlichsten Sicherungsrechte an der gelieferten Ware zu
verschaffen.
12. Mängel
12.1) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer
Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf.
12.2) Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben,
wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht
eingehalten ist.
12.3) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
kann der Abnehmer Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
12.4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
12.5) Für alle Gewährleistungsansprüche gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von sechs Monaten sofern nichts abweichendes
vereinbart ist.
12.6) HumanOptics AG leistet Gewähr für eine dem jeweiligen
Stand der Technik des Typs bzw. Kaufgegenstandes entsprechende
Fehlerfreiheit.
12.7) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen und ein von uns nicht zu vertretender Mangel.
Gleiches gilt bei nicht von uns erfolgten Beschädigungen durch
unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch vom Abnehmer selbst
oder von Dritten ausgeführten Veränderungen oder sonst welchen
Eingriffen.
12.8) Beanstandungen jedweder Art werden nur berücksichtigt,
wenn sie schriftlich innerhalb von zehn
Tagen nach Erhalt der Ware - bei versteckten Mängeln innerhalb
von zehn Tagen nach der Feststellung -, schriftlich geltend
gemacht werden und wenn der Abnehmer die beanstandete Ware -
sofern wir sie verlangen - frachtfrei an uns zurücksendet.
Stellt sich die Mängelrüge als berechtigt heraus, so gehen die
Kosten der billigsten Rücksendung zu unseren Lasten.
12.9) Für nicht fabrikneue Produkte besteht keinerlei
Gewährleistungspflicht.
12.10) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Unsere Ersatzpflicht ist auch in diesen Fällen auf
vorhersehbare Schäden und für Sach- oder Personenschäden auf
die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung
beschränkt. Wir
sind bereit, dem Besteller auf verlangen Einblick in unsere
Police zu gewähren.
12.11) Bei von uns gelieferten, jedoch nicht von uns
hergestellten fabrikneuen Erzeugnissen, kann der Besteller im
Falle der Mangelhaftigkeit die uns gegenüber bestehenden
Gewährleistungsansprüche erst durchsetzen, nachdem er in
zumutbarer Weise vergeblich versucht hat, diese Ansprüche
unmittelbar bei unserem Vorlieferanten außergerichtlich geltend
zu machen. Zu diesem Zweck treten wir auf Anfrage unsere
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferer der
Fremderzeugnisse an den Besteller ab.
13. Sonstige Schadensersatzansprüche
13.1) Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten.
13.2) In diesem Rahmen beschränkt sich unsere Haftung für
Erfüllungsgehilfen im übrigen auf die Haftung für sorgfältige
Auswahl und etwaige erforderliche Überwachung.
13.3) Wir haften nicht für den Ersatz mittelbarer
Folgeschäden.
13.4) Ferner haften wir nicht für Fehler, die sich aus den vom
Besteller oder Dritten eingereichten Unterlagen (Zeichnung,
Muster und dergleichen) ergeben.
13.5) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß
den vorstehenden Unterabschnitten schließt Ansprüche gegen
Mitarbeiter oder Beauftragte von HumanOptics AG ein.
14. Auskünfte und Beratung
14.1) Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung
und Anwendermöglichkeiten der
Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur
Erfahrungswerte der HumanOptics AG
dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten und daher
keine Ansprüche gegen HumanOptics AG
begründen.
14.2) Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich
selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für
den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist
Erlangen. Als Gerichtsstand aller etwaigen
Streitigkeiten gilt Erlangen bzw. die nächsthöhere
Rechtsinstanz als vereinbart.
15.2) Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten gilt dies, soweit der
Besteller oder Lieferant nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufent haltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen
Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Dieser
Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren
besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung
und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses.
15.3) Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns das
Recht zu, beim Amtsgericht Erlangen zu klagen. Wir sind jedoch
auch berechtigt, den Besteller auch am Ort seines
Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
15.4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze
(gilt nicht für Minderkaufleute und Nichtkaufleute).
16. Nebenabreden oder Zusagen
16.1) Sämtliche Vertragsvereinbarungen, einschließlich
Nebenabreden oder Zusagen bei Vertragsanbahnung, bedürfen zu
Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Stillschweigen unsererseits
gilt in keinem Falle als Zustimmung.
16.2) Üben wir gegenüber dem Abnehmer oder anderen Personen
irgendwelche Nachsicht in Teilen des Vertrages oder den
Bedingungen, so gilt dies nicht als Verzicht auf die Einhaltung
dieser Geschäfts- bzw. evtl. ergänzender Vertragsbedingungen im
übrigen.
17. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
17.1) Unsere hiermit vorgelegten Geschäftsbedingungen, die
allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als
anerkannt. Sie können jederzeit geändert werden.
17.2) Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn
Sie im Einzelfall von uns schriftlich
anerkannt bzw. ergänzt werden.
18. Datenspeicherung
18.1) Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine für
die Vertragserfüllung relevanten Daten bei uns unter Beachtung
des Datenschutzgesetzes gespeichert werden.
19. Inkrafttreten und Wirksamkeit
19.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.
Mai 2000. Alle früheren Bedingungen verlieren ihre
Gültigkeit.
19.2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Gültigkeit der anderen Konditionen im übrigen nicht.
Stand 06/2006






