HumanOptics
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Germany

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - HumanOptics AG

1. Geltendes Recht
1.1) Für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und HumanOptics AG (reg.:Amtsgericht Fürth; HR 7714) gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart ist, ausschließlich deutsches Recht und die nachstehenden Bedingungen, die in jedem Fall Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen haben, auch wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

1.2) Ist der Kunde Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. In jedem Fall gelten die Bedingungen
spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.

1.3) Anders lautende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten lehnt HumanOptics AG hiermit ausdrücklich ab, auch wenn HumanOptics AG diesen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

1.4) Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) wird ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss
2.1) Alle Angebote, Preise und sonstige Zusagen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt.

2.2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3) Die etwaig zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sowie andere technische Daten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Urheber- und Verwertungsrechte
3.1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zum Angebot gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

3.2) Unterlagen des Bestellers dürfen wir solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise die Belieferung oder einzelne Teilleistungen übertragen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden sonst jedweder Art besteht nicht.

3.3) Wird Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung,
Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden.

3.4) Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben, freizustellen.

4. Konstruktions- und Formänderungen, sowie Schutzvorrichtungen
4.1) Im Interesse des technischen und medizinischen Fortschritts behalten wir uns Konstruktions- und
Formänderungen bis zur Lieferung vor.

4.2) Im Falle fehlender oder mangelhafter Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, binnen zehn Tagen nach Lieferung unter Bezugnahme auf geltendes deutsches Recht Nachbesserungen zu verlangen; ansonsten gilt die Ware oder Dienstleistung als vom Kunden
alleinverantwortlich übernommen bzw. vollständig akzeptiert.

5. Lieferfristen
5.1) Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.

5.2) Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.3) Ist die
Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von 14 Arbeitstagen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.

5.4) Schadensersatzansprüche des Bestellers setzen den durch von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertretenden Ablauf der Nachfrist voraus. Sie sind beschränkt auf den Wert der verspäteten Lieferung.

5.5) Nicht von uns zu vertretende Umstände und
Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren bzw. verzögern, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von unseren Lieferpflichten.

5.6) Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Liefereinstellung sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

5.7) Teillieferungen sind zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund besteht und diese dem Kunden
zumutbar sind. Teillieferungen an HumanOptics AG andererseits sind nicht grundsätzlich akzeptiert
und berechtigen zum Rücktritt eines Auftrages.

5.8) Von HumanOptics AG nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
befreien HumanOptics AG, auch wenn sie bei einem Vorlieferanten auftreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauf- bzw. Vorlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird HumanOptics AG von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

6. Preise
6.1) Die Preisberechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen. Unsere Preise verstehen sich unverpackt in EURO € ab Werk Erlangen zuzüglich Mehrwertsteuer.

6.2) Transportrisikoversicherung und Allgemeinkosten hat der Besteller zu tragen, soweit nicht anders
ausgewiesen.

6.3) Wird die Bezahlung einer Teillieferung oder -leistung verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung ohne Ableitung eines Ausgleichs oder Schadensersatzanspruchs des Bestellers, nach unserem billigen Ermessen aussetzen.

7. Zahlung
7.1) Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im voraus oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen.

7.2) Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen verwendet und dann zur Tilgung der ältesten Rechnung.

7.3) Wird das Nettozahlungsziel überschritten und leistet der Besteller auch auf Mahnung nicht, so können wir ab Zugang der 1.Mahnung Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

7.4) Die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bedarf einer besonderen Vereinbarung und werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen.

7.5) Die Diskontierungs- und Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

7.6) Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzug bzw. Verzögerung des Zahlungseingangs geltend zu machen, bleibt unberührt.

7.7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung von HumanOptics AG unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.8) Reklamationen unserer Kunden berechtigen nicht zur Überschreitung der Zahlungstermine.

8. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
8.1) Erfolgt die Lieferung bzw. Vertragserfüllung, ohne dass dieses im Vertrag vereinbart wurde, ins Ausland, oder tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder ergeben sich subjektiv begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl auf unsere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Leistet der Kunde keine von uns gewünschte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, so sind wir ohne Schadensersatzanspruch des Kunden zum Rücktritt des Auftrages ermächtigt.

9. Abnahme
9.1) Wenn der Besteller oder Lieferant nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die
Abnahme bzw. Lieferung verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen,
können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn der Abnehmer bzw. Lieferant eine Zahlung einstellt, das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird.

9.2) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat unser Besteller pro Monat ein Prozent der Auftragssumme ohne Abzüge als Lager- bzw. Vorhaltungskosten zu bezahlen.

9.3) Beim Nachweis höherer Lagerkosten können wir diese in voller Höhe verlangen, wobei wir uns zur Aufbewahrung auch einer Spedition oder eines anderen Dritten bedienen können.

9.4) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug oder Lieferung können wir bis zu 25% der Auftragssumme ohne Abzüge fordern.

10. Transport- und Gefahrenübergang
10.1) Sofern nicht anders vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, daß die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt ist.

10.2) Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Besteller bzw. Lieferanten über, wenn die Ware unseren Unternehmensgrund verlässt.

10.3) Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir, auch bei Auslandsgeschäften, nicht verpflichtet. 10.4) Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport, hat der Besteller bzw. Lieferant bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und ist verpflichtet seine und unsere Rechte zur Reduzierung oder Eliminierung des Schadens
wahrzunehmen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher bestehender Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.

11.2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen.

11.3) Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum auch erweitert vorbehalten, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes nicht weiter veräußern oder an Dritte aus jeglichem Grund weitergeben, soweit wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen konnten.

11.4) Er darf Vorbehaltsware auch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

11.5) Veräußert der Besteller Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, so tritt er schon jetzt, bis zur Tilgung aller bestehenden Forderungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.

11.6) Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich im Zahlungsverzug befindet, die Zahlung eingestellt hat, oder dass wir die Einzugsermächtigung aus gegebenem anderen Anlass widerrufen. Wir können in diesem Fall verlangen, daß der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt oder uns alle Auskünfte und
Unterlagen gibt, die wir zum Einzug für notwendig erachten und grundrechtlich erlaubt sind.

11.7) Der Besteller hat uns sofort anzuzeigen, wenn die Vorbehaltsware oder die uns sonst eingeräumten Rechte von Dritten gepfändet werden sollten oder sonst eine Beeinträchtigung unserer Rechte zu befürchten ist.

11.8) Für die Dauer des Eigenvorbehalts hat der Besteller eine Versicherung in voller Höhe des Bestellwertes abzuschließen, mit der Maßgabe, daß die Rechte aus dem Vertrag uns als Verkäufer zustehen.

11.9) Sind bei Exportgeschäften an dem Ort, an dem sich die Ware nach Lieferung befindet, zur Wirksamkeit des einbehaltenen Vorbehalts oder der Abtretung bestimmte Maßnahmen erforderlich, so hat der Besteller uns hierauf hinzuweisen und solche Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.

11.10) Kommen an dem Ort, an dem sich die Ware nach Lieferung befindet, Eigentumsvorbehalte und/oder die sonst in diesem AGB genannten Rechte nicht in Betracht, so hat der Besteller auf seine Kosten alles Nötige zu tun, um uns die diesen Rechten ähnlichsten Sicherungsrechte an der gelieferten Ware zu verschaffen.

12. Mängel
12.1) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf.

12.2) Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder die Frist dafür nicht eingehalten ist.

12.3) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Abnehmer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

12.4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12.5) Für alle Gewährleistungsansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten sofern nichts abweichendes vereinbart ist.

12.6) HumanOptics AG leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs bzw. Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit.

12.7) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen und ein von uns nicht zu vertretender Mangel. Gleiches gilt bei nicht von uns erfolgten Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch vom Abnehmer selbst oder von Dritten ausgeführten Veränderungen oder sonst welchen Eingriffen.

12.8) Beanstandungen jedweder Art werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich innerhalb von zehn
Tagen nach Erhalt der Ware - bei versteckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen nach der Feststellung -, schriftlich geltend gemacht werden und wenn der Abnehmer die beanstandete Ware - sofern wir sie verlangen - frachtfrei an uns zurücksendet. Stellt sich die Mängelrüge als berechtigt heraus, so gehen die Kosten der billigsten Rücksendung zu unseren Lasten.

12.9) Für nicht fabrikneue Produkte besteht keinerlei Gewährleistungspflicht.

12.10) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Unsere Ersatzpflicht ist auch in diesen Fällen auf vorhersehbare Schäden und für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir
sind bereit, dem Besteller auf verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

12.11) Bei von uns gelieferten, jedoch nicht von uns hergestellten fabrikneuen Erzeugnissen, kann der Besteller im Falle der Mangelhaftigkeit die uns gegenüber bestehenden Gewährleistungsansprüche erst durchsetzen, nachdem er in zumutbarer Weise vergeblich versucht hat, diese Ansprüche unmittelbar bei unserem Vorlieferanten außergerichtlich geltend zu machen. Zu diesem Zweck treten wir auf Anfrage unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferer der Fremderzeugnisse an den Besteller ab.

13. Sonstige Schadensersatzansprüche
13.1) Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten.

13.2) In diesem Rahmen beschränkt sich unsere Haftung für Erfüllungsgehilfen im übrigen auf die Haftung für sorgfältige Auswahl und etwaige erforderliche Überwachung.

13.3) Wir haften nicht für den Ersatz mittelbarer Folgeschäden.

13.4) Ferner haften wir nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller oder Dritten eingereichten Unterlagen (Zeichnung, Muster und dergleichen) ergeben.

13.5) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Unterabschnitten schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von HumanOptics AG ein.

14. Auskünfte und Beratung
14.1) Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendermöglichkeiten der
Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte der HumanOptics AG
dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten und daher keine Ansprüche gegen HumanOptics AG
begründen.

14.2) Der Käufer wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Erlangen. Als Gerichtsstand aller etwaigen
Streitigkeiten gilt Erlangen bzw. die nächsthöhere Rechtsinstanz als vereinbart.

15.2) Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten gilt dies, soweit der Besteller oder Lieferant nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent haltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses.

15.3) Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns das Recht zu, beim Amtsgericht Erlangen zu klagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

15.4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (gilt nicht für Minderkaufleute und Nichtkaufleute).

16. Nebenabreden oder Zusagen
16.1) Sämtliche Vertragsvereinbarungen, einschließlich Nebenabreden oder Zusagen bei Vertragsanbahnung, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Stillschweigen unsererseits gilt in keinem Falle als Zustimmung.

16.2) Üben wir gegenüber dem Abnehmer oder anderen Personen irgendwelche Nachsicht in Teilen des Vertrages oder den Bedingungen, so gilt dies nicht als Verzicht auf die Einhaltung dieser Geschäfts- bzw. evtl. ergänzender Vertragsbedingungen im übrigen.

17. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
17.1) Unsere hiermit vorgelegten Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie können jederzeit geändert werden.

17.2) Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn Sie im Einzelfall von uns schriftlich
anerkannt bzw. ergänzt werden.

18. Datenspeicherung
18.1) Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten bei uns unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert werden.

19. Inkrafttreten und Wirksamkeit
19.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Mai 2000. Alle früheren Bedingungen verlieren ihre Gültigkeit.

19.2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der anderen Konditionen im übrigen nicht.

Stand 06/2006